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Fakultatives Finanzreferendum i.S. Trafostation Gaicht

1. November 2018

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 22. Oktober 2018 auf Antrag der Ver- und Entsorgungskommission folgenden Beschluss gefällt:

  1. Für die Sanierung der Trafostation Gaicht wird ein Investitionskredit von Fr. 94'000.00 bewilligt und frei gegeben.
  2. Der Investitionsbeschluss wird dem fakultativen Referendum unterstellt.
  3. Der BKW wird unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums der Auftrag zur Sanierung im 2019 erteilt.

Begründung: In ihrer Rolle als Netzbetreiberin informierte die BKW die Gemeinde Twann-Tüscherz, dass die Schaltanlage in der 1978 erstellten Trafostation Gaicht defekt ist und Ersatzteile nicht mehr erhältlich sind. Um die Versorgung des Wei-lers Gaicht sicherzustellen hat der Gemeinderat deshalb entscheiden, die Trafosta-tion komplett zu erneuern und den dafür notwendigen Kredit beschlossen.

Dieser Kreditbeschluss unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum im Sinne von Art. 28 Abs. 1 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Twann-Tüscherz vom 17.05.2009. Mindestens 5 % aller Stimmberechtigten können gegen diesen Beschluss das Finanzreferendum ergreifen. Die Frist beträgt 30 Tage ab Publikation im Nidauer Anzeiger vom 1. November 2018. Eine allfällige Eingabe erfolgt an die Gemeindeverwaltung Twann-Tüscherz, Moos 11, 2513 Twann.

2513 Twann, 22. Oktober 2018
EINWOHNERGEMEINDE TWANN-TÜSCHERZ
Der Gemeinderat